Im Mittelpunkt der Standards stehen dabei einerseits der allgemeine Schutz des Kindes/Jugendlichen, andererseits das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern nach Elterntrennung oder Herausnahme aus der Familie. Kindeswohl und Kindeswille sind die Richtschnur bei allen Regelungen zum Umgangsrecht. Rechtliche Rahmenbedingungen: § 1626 Abs. 3 Satz 1 BGB: Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen § 1626 Abs. 3 Satz 2 BGB; § 1685: Umgangsberechtigter Personenkreis ist ausgeweitet auf Großeltern, Geschwister, Stiefelternteile und Pflegepersonen § 1684 Abs. 4 Sätze 3 und 4 BGB: Das Familiengericht darf den begleiteten Umgang anordnen HERAUSFORDERUNGEN DES BEGLEITETEN UMGANGS Die Anforderungen für diese Leistungen sind vielfältig. Hierzu gehört es, …dem Kind die Gelegenheit zu geben, seinen Platz im Familiensystem zu findendas Bewußtsein dafür zu schärfen, ob das Kind die Kontakte als übermäßig belastend empfindet und diese eventuell ausgesetzt werden müssendie unterschiedlichen Familienformen mit den verschiedenen ethnischen-kulturellen Hintergründen sensibel zu berücksichtigen und flexibel in den Umgang einzubauenfallspezifische Reflexionen durchzuführen, um weitere Unterstützungsangebote zu prüfendie zeitnahe Abwicklung der Leistung n die Grundlagen zum Kinderschutz (§ 8a SGB VIII) zu kennen und mit einer zertifizierten Fachkraft der Einrichtung zusammen zu arbeitenEskalationen zwischen Elternteilen zu vermeiden und vermittelnd zu intervenieren und zu steuern RAHMENBEDINGUNGEN/AUFGABEN Unsere oberste Aufgabe besteht darin, an einem neutralen Ort während des Verfahrens Interaktionen zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten Elternteil zu ermöglichen und entsprechend zu begleiten.Die Umgangsbegleitung nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: Begleitung der Übergabe des KindesBegleitung des Zusammenseins von Kind und umgangsberechtigtem ElternteilGewährung eines sicheren Ablaufs n Dokumentation des UmgangskontaktesRückmeldung und Kooperation RÄUMLICHKEITEN In der Regel finden Umgangskontakte an neutralem Ort statt. Daher sind entsprechende Räumlichkeiten notwendig, die wir hierfür zur Verfügung stellen. Darüber hinaus können neutrale Orte an anderer Stelle genutzt werden, in begrenztem Umfang können Kontakte auch außerhalb festgelegter Räumlichkeiten stattfinden, sofern dies befürwortet wird.
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