In den unterschiedlichen Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen kommen nicht alle ohne Weiteres gut in den unterschiedlichen Lebenssystemen zurecht. Ohne nachhaltige und individuelle Unterstützung fällt es manchen Kindern und Jugendlichen schwer, sich positiv in Kontexten wie Kindergarten, Schule oder Berufsausbildung zu entwickeln. Bestehende Störungsbilder und/oder Behinderungen gefährden die weitere Entwicklung des jungen Menschen. Während früher Begrifflichkeiten wie Schulbegleitung oder Integrationshilfe vorherrschend waren, gilt es heute, im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention durch Inklusion zu ermöglichen, dass diese Kinder/Jugendlichen nicht integriert werden müssen, sondern eine Teilhabe durch den Verbleib im regulären Kontext von vornherein gewährleistet ist. ZIELE Kernziel einer Inklusionshilfe ist es, durch eine individuelle Begleitung die Entwicklung von Behinderungen zu vermeiden oder bestehende Behinderungen sowie ihre Folgen abzumildern. Inklusionshelfer/ innen unterstützen daher Kinder und Jugendliche mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung in den unterschiedlichen Lern- und Bildungssystemen wie Kindertagesstätte, Schule oder Ausbildungsstätte - orientiert an ihren individuellen Bedürfnissen. Beispiele für eine seelische Behinderung sind Entwicklungsverzögerungen, Autismus, Förderbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung oder das ADS- bzw. ADHS-Syndrom. Das vielfältige AufgabenfeldInklusionshelfer/innen unterstützen das jeweilige Kind/den Jugendlichen nach Bedarfbei pflegerischen Maßnahmenbei Bereitstellen von Arbeitsmaterialienbei feinmotorischen Aufgaben wie Schneiden, Kleben, bei Handarbeiten, Werkenim Sportunterrichtbei der Einschätzung von Gefahrensituationenin der Kommunikationbei der Gestaltung von sozialen Kontaktenbei der Vermittlung von Regeln und ihrer Einhaltungbei der Verdeutlichung von Arbeitsanweisungen des Lehrersbei Einhaltung von Ordnungsprinzipien n bei Arbeitsabläufen Dabei orientiert sich der Arbeitsbereich des Inklusionshelfers immer an der individuellen Bedürfnislage und Belastungsfähigkeit des jungen Menschen sowie am miteinander vereinbarten Hilfeplan. Die Arbeit der Inklusionshelfer ist mit vielen anderen Bereichen verknüpft. Eine enge Zusammenarbeit mit Erziehern, Lehrern, Therapeuten und Eltern ist uns enorm wichtig. RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND FINANZIERUNG Grundlage der Maßnahme ist die notwendige Unterstützung zur Eingliederung und Teilhabe an der Gesellschaft. Welcher Kostenträger zuständig ist, hängt maßgeblich von den individuellen Problemlagen ab – nach derzeitiger Rechtslage ist nach §53 SGB XII das Sozialamt zuständig oder das jeweilige Jugendamt nach §35a SGB VIII.Wird zwischen Einrichtung und Eltern eine Inklusionshilfe als notwendig erachtet, stellen die Eltern einen Antrag beim zuständigen Kostenträger. Wichtig ist, dass in den meisten Fällen eine Feststellung über das Vorliegen einer (drohenden) Behinderung vorgelegt werden muss.
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